Die Gemeinde Biberist verfügt neu über einen Gebäudestandard für ihre gemeindeeigenen Liegenschaften. Den Anstoss dafür gab die entsprechende Massnahme aus dem Energiestadtprogramm im Bereich der kommunalen Gebäude. Die Arbeitsgruppe strategische Gebäudeplanung hat unter Einbezug der Arbeitsgruppe Energie und Umwelt sowie der Bau- und Werkkommission einen Leitfaden für den Gebäudestandard erstellt. Der Leitfaden definiert auf kurze und pragmatische Weise, was als vorbildlicher Gebäudestandard für die kommunalen Gebäude in Biberist gilt. Er unterscheidet zwischen Neubauten und Umbauten und umfasst fünf Bereiche:
Gebäudehülle
Für die Energieeffizienz und den Komfort in einem Gebäude ist dessen Hülle entscheidend. Mit dem Dämmen von Wänden, Dächern, Fenstern und Böden soll der Wärmeverlust im Winter minimiert und die Wärmeaufnahme im Sommer reduziert werden, um ganzjährig eine angenehme Raumtemperatur zu gewährleisten. Schulgebäude sind zudem mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auszustatten.
Klimakälte
Die Kühlung eines Gebäudes soll möglichst durch Freecooling (Kühlsysteme ohne Kältemaschinen) erreicht werden. Wenn eine aktive Kühlung benötigt wird, so soll dies mit 100 % erneuerbaren Energien geschehen.
Mobilität
Bei kommunalen Neubauten ist nach Wirtschaftlichkeit und Nutzen durch die Bau- und Werkkommission zu prüfen und zu entscheiden, ob gesonderte Parkplätze für E-Autos erstellt werden und ob weitere Parkplätze mit der Ausbaustufe A «Ausbaureserve» zu planen sind.
Effizienter Elektrizitätseinsatz
Bei Neu- und Umbauten ist eine Photovoltaikanlage vorzusehen.
Gesundheit und Ökologie
Neubauten sind so zu planen, dass bei Sanierung oder Rückbau die Möglichkeit einer sortenreinen Trennung der Baustoffe besteht. Zudem soll die graue Energie optimiert werden.
Der Gemeinderat hat dem Leitfaden zugestimmt und die Abteilung Bau und Planung wird den Gebäudestandard somit für zukünftige Planungsprojekte anwenden. Der Leitfaden gilt einzig für gemeindeeigene Gebäude.

















