Die Energiestadt Biberist hat interessierte Einwohnerinnen und Einwohner zum Informationsanlass am Mittwoch 14. Oktober 2026 um 18 Uhr in der Alten Turnhalle Biberist eingeladen.
Der Informationsanlass gab Antworten auf Fragen wie: – Wie saniere ich meine Liegenschaft optimal? – Was ist ein GEAK oder GEAK Plus? – Wie wirkt sich die Abschaffung des Eigenmietwerts aus?
Zudem konnten die Gäste ihre Fragen den Experten stellen.
Wärmebilder Ihres Hauses im Aussenbereich geben wertvolle Hinweise auf mangelhafte Wärmeisolierung oder Wärmebrücken. Mit dem Angebot werden Ihnen Schwachstellen aufgezeigt und Tipps zur Beseitigung mitgegeben.
Ihre Vorteile
Farbliche Darstellung des energetischen Gesamtzustandes Ihrer Liegenschaft
Aufzeigen von Wärmebrücken und Wärmeverlusten
Erkennen von Durchfeuchtungen bzw. von Leckagen
Aufzeigen von undichten Türen und Fenstern
Leistungen
Mindestens 6 Aussenaufnahmen Ihrer Liegenschaft mit einer hochauflösenden Weitwinkel-Infrarotkamera zum einheitlichen Preis
Auswertung, Einschätzung und Erläuterungen zu Ihren Wärmebildern
Tipps zur Behebung möglicher Schwachstellen und Hinweise zu weiterführenden energetischen Beratungsmöglichkeiten
Profitieren Sie vom Zustupf der Gemeinde über CHF 50.– und erhalten Sie Wärmebilder Ihrer Liegenschaft zum Aktionspreis von CHF 170.-
Sind Sie interessiert? Nutzen Sie untenstehendes Anmeldeformular. Durchführungszeitraum für den Fototermin: Januar – März 2027 Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2027.
Die Aktion ist für alle Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer gültig, unabhängig ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Stockwerkeigentum oder Gewerbe. Allerdings muss sich die Liegenschaft innerhalb der Gemeinde Biberist befinden und mit einem Personenwagen erreichbar sein. Das Angebot ist limitiert.
Ablauf
Die Anmeldung Ihrer Liegenschaft bestätigen wir Ihnen innert 14 Tagen nach Eingang per E-Mail. Sobald wir mit unserer Infrarotkamera in Ihrer Region unterwegs sind, werden wir Ihre Liegenschaft in unseren Routenplan aufneh men und Ihnen den Aufnahmetermin spätestens fünf Tage im Vorfeld bekanntgeben. Eine Bestätigung und Hinweise zur Vorbereitung Ihrer Liegenschaft erhalten Sie per E-Mail oder Brief. Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse für die Koordination und Übermittlung der Auswertung an.
Ihr Dossier mit den ausgewerteten Wärmebildern und eine Rechnung von CHF 170.– erhalten Sie spätestens drei Wochen nach einem erfolgreichen Aufnahmetermin per E-Mail als PDF.
Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sollte das Haus am Tag der Aufnahme gleichmässig beheizt sein. Zudem müssen die Fenster geschlossen und die Storen geöffnet sein. Für die Erstellung der Aufnahmen besteht keine Anwesenheitspflicht der Eigentümer oder Mieterschaft. Das Grundstück muss jedoch frei zugäng lich sein.
Seit diesem Jahr ist es möglich, lokalen Solarstrom zu beziehen, ohne eine eigene Photovoltaik-Anlage zu besitzen. Was erst wie ein Widerspruch erscheint, funktioniert nach einem simplen Prinzip: Produzent:innen mit Photovoltaikanlage verkaufen Solarstrom an Nachbarn ohne eigene Anlage. Sie gründen gemeinsam eine sogenannte Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Dabei profitieren beide: Produzent:innen können mit ihrem überschüssigen Strom zusätzliche Einnahmen generieren, wobei die Vergütung etwas höher ist als jene des Energieversorgers. Konsument:innen können gleichzeitig Strom beziehen, welcher etwas günstiger ist als der Strompreis vom Energieversorger. Die Umsetzung ist zudem ganz einfach: Es braucht keine baulichen Anpassungen und die Energieversorgung Biberist übernimmt sogar die ganze Abrechnung. Wenn kein Solarstrom vorhanden ist, läuft die Versorgung wie gewohnt zu den normalen Stromtarifen.
Die Energieversorgung Biberist unterstützt dieses System, da auch sie profitiert, wenn überschüssiger Strom lokal verbraucht wird. Sie muss so beispielsweise, weniger in den Netzausbau investieren. Es ist also eine Win-Win-Win-Situation für alle! Auf der Website der Energieversorgung Biberist finden Sie weitere Informationen, eine Beispielrechnung und das Anmeldeformular, wenn Sie eine LEG gründen oder einer solchen beitreten möchten.
In der Gemeinde Biberist wurden bisher 10 LEG mit insgesamt 39 Teilnehmenden gegründet. Zusätzlich gibt es weitere interessierte Personen, die jedoch noch keine Gemeinschaft bilden konnten, da entweder Produzent:innen oder Konsunsument:innen fehlen. In der Gemeinde ist noch ein riesiges Potenzial vorhanden, da es rund 300 Photovoltaikanlagen gibt. Somit können noch viele LEG gegründet werden.
Zu berücksichtigen ist einzig, dass die Mitglieder einer LEG im selben Gemeindenetz der EVB auf der gleichen Netzebene (Trafokreis) angeschlossen sein müssen. Um herauszufinden, wer von Ihren Nachbarn in Frage kommt für eine LEG, können Sie das Energieportal der Gemeinde Biberist nutzen. Einfach Ihre Adresse eingeben und die Infolegende einblenden. Dann ist auf einen Klick ersichtlich, mit welchen von Ihren Nachbarn eine LEG gegründet werden kann. Zudem finden Sie im Energieportal weitere Informationen zum Thema Heizungsersatz und Solarpotenzial.
Die Gemeinde Biberist verfügt neu über einen Gebäudestandard für ihre gemeindeeigenen Liegenschaften. Den Anstoss dafür gab die entsprechende Massnahme aus dem Energiestadtprogramm im Bereich der kommunalen Gebäude. Die Arbeitsgruppe strategische Gebäudeplanung hat unter Einbezug der Arbeitsgruppe Energie und Umwelt sowie der Bau- und Werkkommission einen Leitfaden für den Gebäudestandard erstellt. Der Leitfaden definiert auf kurze und pragmatische Weise, was als vorbildlicher Gebäudestandard für die kommunalen Gebäude in Biberist gilt. Er unterscheidet zwischen Neubauten und Umbauten und umfasst fünf Bereiche:
Gebäudehülle
Für die Energieeffizienz und den Komfort in einem Gebäude ist dessen Hülle entscheidend. Mit dem Dämmen von Wänden, Dächern, Fenstern und Böden soll der Wärmeverlust im Winter minimiert und die Wärmeaufnahme im Sommer reduziert werden, um ganzjährig eine angenehme Raumtemperatur zu gewährleisten. Schulgebäude sind zudem mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auszustatten.
Klimakälte
Die Kühlung eines Gebäudes soll möglichst durch Freecooling (Kühlsysteme ohne Kältemaschinen) erreicht werden. Wenn eine aktive Kühlung benötigt wird, so soll dies mit 100 % erneuerbaren Energien geschehen.
Mobilität
Bei kommunalen Neubauten ist nach Wirtschaftlichkeit und Nutzen durch die Bau- und Werkkommission zu prüfen und zu entscheiden, ob gesonderte Parkplätze für E-Autos erstellt werden und ob weitere Parkplätze mit der Ausbaustufe A «Ausbaureserve» zu planen sind.
Effizienter Elektrizitätseinsatz
Bei Neu- und Umbauten ist eine Photovoltaikanlage vorzusehen.
Gesundheit und Ökologie
Neubauten sind so zu planen, dass bei Sanierung oder Rückbau die Möglichkeit einer sortenreinen Trennung der Baustoffe besteht. Zudem soll die graue Energie optimiert werden.
Der Gemeinderat hat dem Leitfaden zugestimmt und die Abteilung Bau und Planung wird den Gebäudestandard somit für zukünftige Planungsprojekte anwenden. Der Leitfaden gilt einzig für gemeindeeigene Gebäude.
Die Gemeinde Biberist verfügt neu über ein Energieportal, welches gemeinsam von der Arbeitsgruppe Energie & Umwelt und der Energieversorgung Biberist ins Leben gerufen wurde. Mit dem Energieportal sollen Einwohner:innen auf einfache Weise an alle relevanten Informationen gelangen, wenn sie sich für erneuerbare Energien im Gebäude interessieren.
Das Energieportal funktioniert ganz einfach: Sie geben auf der Webseite die Adresse des Gebäudes ein und mit einem Klick erhalten Sie alle Informationen, die spezifisch auf das Gebäude angepasst sind. Dem Portal sind alles öffentlich zugängliche Daten hinterlegt. Diese Daten vereint ermöglichen konkrete Aussagen zu den Optionen, die in einem Gebäude mit erneuerbaren Energien bestehen. Das Energieportal umfasst Informationen zu folgenden Themen:
Heizungsersatz: Welches erneuerbare Heizsystem ist für Ihr Gebäude empfohlen?
Solarpotenzial: Wie gut eignet sich Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage?
Energiegemeinschaften: Gibt es eine Energiegemeinschaft (LEG oder vZEV), der Sie sich anschliessen könnten?
Kostenlose und neutrale Energieberatung: Lernen Sie Ihre Optionen kennen.
Das Energieportal verweist zudem auf Webseiten, wo Sie weiterführende Informationen zu Förderbeiträgen und/oder steuerlichen Anreizen sowie zu verschiedenen Heizungssystemen finden. Besuchen Sie das neue Energieportal und probieren Sie es aus!
Die Energiestadt Biberist organisierte am Mittwoch, 29. Oktober 2025 einen Informationsanlass zur Frage: «Wie kann Solarstrom optimal genutzt werden?» Das Thema stiess auf grosses Interesse und lockte über 100 Biberister:innen in die Alte Turnhalle. Vier Experten beleuchteten das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Sie standen im Anschluss für Fragen zur Verfügung, genauso wie die lokalen Unternehmen der Solarbranche, die Teil der Tischmesse waren.
Gemeindepräsident Stefan Hug-Portmann eröffnete den Anlass, welcher im Rahmen der Energiestadt-Aktivitäten der Gemeinde stattfand. Er betonte, dass Biberist seit einem Jahr dank dem Prozess und Label «Energiestadt» Mehrwerte für alle schafft. Er verwies unter anderem auf das neue Förderprogramm der Gemeinde – neu sind Baubewilligungsgebühren im Bereich erneuerbare Energien wie PV-Anlagen und Wärmepumpen reduziert (hier erfahren Sie mehr).
Vier Experten erläuterten das Thema Solarstrom aus unterschiedlichen Perspektiven. Markus Flatt, Berater bei EVU Partners und Verwaltungsratspräsident der EV Biberist, beleuchtete die aktuelle Situation des Solarstroms am Markt. Als wesentliche Herausforderung nannte er das zunehmende Überangebot von Solarstrom an sonnigen Tagen und die entsprechend tiefen oder gar negativen Preise. Die Vergütungspreise für Netzeinspeisung werden ab 2026 schweizweit marktpreisabhängig festgelegt, mit einer Minimalvergütung für kleinere Anlagen. Daher gewinnen Lösungen zum lokalen Verbrauch des Stroms an Bedeutung.
David Joss von der Berner Fachhochschule ging auf das Stromnetz ein. Er wies darauf hin, dass PV-Anlagen künftig teilweise gedrosselt werden müssen, da ein vollständiger Netzausbau für alle Leistungsspitzen technisch und wirtschaftlich nicht realisierbar sei. Somit ist das Ziel auch für ihn, möglichst viel Strom vor Ort zu nutzen – auch in der Nachbarschaft oder im Quartier.
Tobias Sterki von der EV Biberist informierte schliesslich darüber, wie Solarstrom lokal genutzt werden kann – durch Eigennutzung, Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV) oder neue lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Ab 2026 sollen in Biberist 30 neue lokale Quartierstrom-LEG gegründet werden, damit Erzeuger und Verbraucher den lokal produzierten Solarstrom bestmöglich nutzen können. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der EV Biberist.
Christian Mollet, ehemaliger Inhaber der Mollet & Co. AG, zeigte zum Schluss auf, wie er seinen Eigenverbrauch in Kombination mit Elektromobilität optimiert. Bidirektionales Laden ist dabei der Schlüssel. Sein E-Auto funktioniert als Batterie und ermöglicht ihm, den Solarstrom besser auszunutzen.
Beim anschliessenden Apéro mit Tischmesse konnte sich das Publikum bei den Experten und den anwesenden lokalen Firmen der Solarbranche – EV Biberist, Regio Energie Solothurn, Helion Energy AG, Solstis Energy AG, OptimaSolar Solothurn und Schär & Partner Engineering GmbH – weiter informieren.
Der Gemeinde Biberist ist es ein Anliegen bei Gebäuden den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren neu von reduzierten Gebühren beim Einreichen eines Baugesuchs, wenn sie eine fossile Heizung mit einem erneuerbaren Heizsystem ersetzen oder eine Photovoltaikanlage installieren.
Die Begleitgruppe Energiestadt Biberist beschloss im Juni 2025, dass bei Baubewilligungsverfahren für klimafreundliche Energieerzeugungsanlagen die Gebühren bis zu einem Betrag von maximal CHF 500.00 pro Fall erlassen werden. Biberist möchte damit das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer honorieren, die ihre fossilen Heizungen mit erneuerbaren Heizsystemen ersetzen oder eine Photovoltaikanlage installieren. Konkret umfasst das Baubewilligungen für:
Wärmepumpen
Fernwärmeanschlüsse
Feuerungsanlagen (Pellets/Holzschnitzel)
Photovoltaikanlagen
Der Gebührenerlass kommt bei allen Gesuchen, welche die vorgenannten Kriterien erfüllen und nach dem 1. September 2025 eingereicht wurden, zur Anwendung.
Die finanziellen Aufwendungen, welche durch die Gebührenreduktion entstehen, übernimmt der Fonds für die Finanzierung des Energiestadtprogramms. Jährlich werden 0.2 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) der Konzessionsabgaben aller Stromnetzbezüger aus dem Gemeindegebiet in den Fonds eingelegt.